Eltern-ABC
Liebe Eltern,
in der Grundschulzeit Ihres Kindes treten immer mal wieder Fragen über organisatorische Dinge auf, z. B.:
„Was mache ich, wenn ich mein Kind krankmelden muss?“ - „Wie war das noch mal mit dem Schwimmunterricht?“ - „Wo finde ich verloren gegangene Kleidungsstücke meines Kindes?“ - Und, und, und…
Wir haben Ihnen diese kleine Informationsbroschüre zum Nachlesen zusammengestellt, damit Sie die Regelungen und Absprachen an unserer Schule kennen.
Auf eine gute Zusammenarbeit.
Ihre pädagogischen Kräfte
der Grundschule Wellenkamp
Adresse und Kontaktdaten der Schule
Grundschule Wellenkamp
Kamper Weg 107
25524 Itzehoe
Tel. 04821 / 896322
FAX: 04821 / 896320
E-Mail:
Ankunftszeit
Während dieser Zeit kann sich Ihr Kind in Ruhe auf seinen Schultag einstellen. Die Kinder der dritten und vierten Klassen können sich ab 7:15 Uhr auf dem Schulhof einfinden. Während der Ankunftszeit wird selbstverständlich eine Aufsicht gestellt, davor nicht. Für die ersten und zweiten Klassen beginnt der Unterricht an vier Tagen in der Woche um 8.25 Uhr. Hier können die Kinder ab 8:10 Uhr den Schulhof betreten. An einem Tag in der Woche beginnt der Unterricht um 7:30 Uhr.
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
AGs bereichern unser Schulleben und sind ein wertvoller Beitrag unserer Schulkultur (Fußball, Basketball, Musical, Textiles Werken, Kunst, Schach, Musik, Forscherclub). Die Arbeitsgemeinschaften werden vom Offenen Ganztag angeboten und werden vom pädagogischen Personal, Mitarbeitern der örtlichen Sportvereine, Eltern und Ehrenamtlichen geleitet. Die Teilnahme an den AGs ist freiwillig, eine Anmeldung ist für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich. Ein paar AGs sind auch mit Kosten verbunden. Vielleicht können sich auch Eltern oder Großeltern vorstellen, für ein halbes Jahr eine AG anzubieten.
Arbeitsmaterialien
Damit Ihr Kind in der Schule gut mitarbeiten kann, sollte es alle seine Materialien in einem angemessenen Zustand zur Verfügung haben. Einen Teil der Bücher stellt die Schule zur Verfügung. Diese bleiben Eigentum der Schule und sollten sorgfältig behandelt werden. Alle Bücher müssen mit einem Umschlag versehen werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Ausleihkarte ausgefüllt ist!
Die Kinder lernen zunehmend die Verantwortung für ihre Materialien zu übernehmen, dabei sind sie auch auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft und alles mit Namen versehen werden.
Beratungsgespräche zum Übergang in die weiterführende Schule
Unmittelbar nach Ablauf des ersten Schulhalbjahres finden für die 4. Klassen die Beratungsgespräche zum Übergang in die weiterführende Schule statt. Sie erhalten hierfür einen gesonderten Termin von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Nehmen Sie diesen Termin zusammen mit Ihrem Kind wahr. Hier wird das weitere schulische Fortkommen Ihres Kindes besprochen. Seit dem Schuljahr 2017/18 ist vorgesehen, dass hier die Klassenlehrkraft eine Empfehlung für die Wahl der Schulart ausspricht.
Betreuung
Die Betreuung vor dem Unterricht, in der Offenen Ganztagsschule und nach Unterrichtsschluss wird an den Itzehoer Grundschulen vom Schulträger, der Stadt Itzehoe, übernommen. Diese hat „Steinburg Sozial“ als Träger beauftragt. Die Betreuungszeiten und Preise erfahren Sie über entsprechende Flyer und Einträge auf unserer Internetseite oder in der Pausenhalle der Schule.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht oder der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung beurlauben lassen wollen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen formlosen schriftlichen Antrag, aus dem der Grund des Freistellungswunsches hervorgeht. Eine Beurlaubung bis zu sechs Tagen darf die Klassenlehrkraft genehmigen. Für einen längeren Zeitraum und für Tage unmittelbar vor oder nach Schulferien muss der Antrag bei der Schulleitung eingereicht werden. Für die Nachbereitung des versäumten Unterrichtsstoffes haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden können, muss das Kind am Unterricht bzw. der Schulveranstaltung teilnehmen. Ein Antragsformular können Sie auch unserer Homepage entnehmen.
Bewegliche Ferientage
Die Anzahl der beweglichen Ferientage wird vom Ministerium festgelegt. Benachbarte Schulen müssen sich auf die Termine einigen. Geschieht dies nicht, müssen die Terminvorschläge, die ebenfalls das Ministerium vorgibt, übernommen werden.
Über die jeweiligen Ferientage werden sie rechtzeitig in der Terminübersicht informiert.
Bücherei
In unserer Schülerbücherei „Lesehöhle“ können von Schülerinnen und Schülern kostenlos Bücher entliehen werden. Es stehen den Kindern Bücher aus vielen Interessensgebieten zur Verfügung. Das Entleihen in den großen Pausen wird von Müttern geregelt. Gerne können auch Sie mithelfen. Sprechen Sie uns an.
Der Bestand der Bücherei wird regelmäßig überprüft und aufgestockt. Der Förderverein und der Schulträger unterstützen finanziell.
Convertibles und I-Pads
Für den unterrichtlichen Einsatz verfügen wir über 85 Convertibles und 25 I-Pads, die in einem Laptopwagen in die Klassen mitgenommen werden können. Diese Geräte nutzen wir für Lernprogramme und für Recherche im Internet. Eine digitale Tafel kann auf jeder Etage genutzt werden.
Bitte achten Sie auch im häuslichen Bereich auf einen vernünftigen Umgang mit Computern! Falls Spiele unbedingt sein müssen, halten Sie sich bitte in der Verantwortung für Ihre Kinder an entsprechende Altersangaben für Nutzer und begrenzen Sie die Spielzeit auf höchstens 15 bis 20 Minuten pro Tag.
Datenschutz
Wir veröffentlichen Daten und Fotos nur mit Ihrem persönlichen Einverständnis. Deshalb bitten wir bei der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule darum, Ihren Willen hinsichtlich Veröffentlichungen, z. B. in der Zeitung, in einer Einverständniserklärung kundzutun. Schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.
Die Veröffentlichung Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer auf einer Klassenliste geschieht auch nur mit Ihrer Zustimmung.
Druckschrift
In der ersten Klasse schreiben die Kinder in Druckschrift. Erst wenn sie diese lesen und schreiben können, entwickeln sie eine verbundene Schrift. Bei uns ist es die Schulausgangsschrift.
Eingangsphase
An allen öffentlichen Grundschulen des Landes Schleswig-Holstein beginnt die Schulzeit mit der ein- bis dreijährigen Eingangsphase. In dieser Zeit sollen die Grundsteine zur Bildung gelegt werden. Sehr vereinfacht zusammengefasst: Ein Kind sollte nach Durchlaufen der Eingangsphase sinnerfassend lesen, abschreiben, kleine eigene Texte schreiben können und den Zahlenraum bis 100 ganz erfasst haben. Viele Kinder schaffen diesen Entwicklungsschritt in zwei Jahren. Vereinzelt wird hierfür nur ein Jahr benötigt. Eine ganze Reihe von Kindern braucht jedoch drei Jahre, um das Lernpensum zu bewältigen. Ganz wichtig: Es gibt kein „Sitzenbleiben“. Ein drittes Jahr in der Eingangsphase wird nicht auf die Gesamtbesuchsdauer der Schule angerechnet.
Elternabende
Das Schulgesetz sieht einen Elternabend pro Halbjahr vor. Zu diesem lädt der Klassenelternbeirat ein. Die Ladungsfrist beträgt 8 Tage. Die Eltern können sich im Bedarfsfall auch häufiger treffen. Im Regelfall werden zu den Klassenelternabenden die Klassenlehrkräfte, oft auch Fachlehrkräfte eingeladen. Sie erhalten in den Sitzungen Informationen zur Klasse, zum Unterrichtsstoff und zum Schulleben allgemein. Gespräche über einzelne Kinder werden nicht beim Klassenelternabend geführt. Hierfür dienen die Elternsprechtage und Einzelsprechstunden.
Nehmen Sie sich bitte die Zeit für die Teilnahme an den Elternabenden. Es handelt sich dabei vornehmlich um eine Veranstaltung der Eltern. Selbstverständlich werden Protokolle angefertigt. Aber Ihre Beiträge zu Diskussionen und Ihre Vorschläge für die Gestaltung des Klassenlebens lassen sich nicht ersetzen. Auch haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt zu stellen.
Die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist von einer enormen Wichtigkeit für die Entwicklung der Kinder.
Elternmappe
Mit Schuleintritt soll jedes Kind eine „Elternmappe“ oder Postmappe besitzen. Diese muss immer im Ranzen bleiben, um jederzeit für Informationen der Schule an die Eltern und umgekehrt genutzt werden zu können. Bitte schauen Sie an jedem Schultag in diese Mappe hinein und entnehmen Sie die Mitteilungen.
Elternmithilfe
Nicht nur Eltern, die in die offiziellen Gremien gewählt wurden, sind gerne in der Schule gesehen. Im Verlauf des Schuljahres gibt es zahlreiche Gelegenheiten zum Mithelfen. Die meisten Klassenveranstaltungen und Schulveranstaltungen sind ohne Elternhilfe sogar undenkbar. Vom Basteltag bis hin zur großen Sportveranstaltung – ohne Elternhilfe geht es eigentlich nicht!
Elternsprechtag
Beim Elternsprechtag können Sie sich über die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes erkundigen. Nehmen Sie dieses Angebot wahr. Für Gespräche außerhalb der Sprechtage stehen wir Ihnen darüber hinaus gerne zur Verfügung. „Zwischen-Tür-und-Angel-Gespräche“ werden unserer Auffassung von professioneller Beratung und Ihren Erwartungen nicht gerecht. Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Termin mit der entsprechenden Lehrkraft.
Elternvertretung
Während des ersten Elternabends im 1. und 3. Schuljahr findet die Wahl des Klassenelternbeirates statt. Er besteht aus einer / einem Vorsitzenden und zwei Stellvertreter/innen. Er lädt zu den Klassenelternabenden ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrkraft die Tagesordnung fest. Der Klassenelternbeirat nimmt an allen Klassen- und Zeugniskonferenzen der Klasse teil. Eine Person des Klassenelternbeirats wird in den Schulelternbeirat entsandt. Aus dessen Mitte werden für zwei Jahre ein Schulelternbeiratsvorstand (bestehend aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Vertreter/innen) und die Vertreter der Elternschaft in den Fachkonferenzen und in der Schulkonferenz gewählt. In unserer Schule trifft sich der Vorstand des Schulelternbeirats alle vier Wochen mit der Schulleitung.
Englisch
Seit Jahren ist in den Grundschulen der Englischunterricht für die Klassenstufen 3 und 4 als Fremdsprachenbegegnung fest etabliert. Englisch ist ein Pflichtfach; für die Leistungen werden Zensuren erteilt.
Fahrräder
Fahrräder müssen in den überdachten Fahrradständern abgestellt und abgeschlossen werden. Eine Haftung durch die Schule wird nicht übernommen.
Es gibt kein Gesetz, das regelt, ab welchem Alter Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Wir empfehlen jedoch, mindestens das dritte Schuljahr abzuwarten. Auf alle Fälle sind ein absolutes Beherrschen des Fahrrads und gründliche Kenntnisse der Verkehrsregeln notwendig. Das Tragen des Fahrradhelmes sollte jeder Fahrradfahrer als Pflicht ansehen.
Ferien
Wegen der Verlässlichkeit ist auch an Tagen vor und nach den Ferien Unterricht nach Stundenplan. Nur vor den Sommerferien endet der Unterricht nach der 4. Schulstunde. In eventuellen Ausnahmefällen werden Sie selbstverständlich informiert.
Feste und Feiern
An unserer Schule gibt es viele verschiedene Feste und Veranstaltungen. Feste und Feiern verbinden eine Gemeinschaft und fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Für Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme verbindlich. Bei vielen Veranstaltungen freuen wir uns über die Unterstützung durch die Eltern. Die Termine für das laufende Schuljahr entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Feueralarm
Einmal pro Schuljahr muss in Schulen ein Probealarm durchgeführt werden. Hier soll sich zeigen, dass die Schüler/innen das Verhalten im Brandfall absolut beherrschen und ihren Rettungsweg sicher kennen. Beide Sachverhalte sind wegen der großen Wichtigkeit immer wieder Thema im Sachunterricht.
Fördermaßnahmen
Die Teilnahme an den Förderstunden (Mathe-F, Deutsch-F, Leseintensivkurs, Deutsch als Zweitsprache [DaZ) ist für die eingeteilten Kinder verbindlich. Die Teilnahme an den Förderstunden geht vor einer möglichen AG.
Unterstützt werden wir außerdem von Sonderschullehrkräften der Pestalozzischule.
Förderverein
Unser Förderverein wurde im Juli 2000 gegründet. Er unter-stützt die Schule ideell und finanziell auf vielfältige Weise. Der Förderverein ermöglicht uns zahlreiche Vorhaben, die ohne ihn nicht möglich wären (Beschaffung neuer Spielgeräte auf dem Schulhof, finanzielle und tatkräftige Unterstützung bei diversen Veranstaltungen, Anschaffung von zusätzlichen Materialien, Autorenlesungen, u. v. m.). Diese unterstützenden Maßnahmen kommen allen Kindern der Schule zugute. Deshalb: Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie damit unsere Schule in ihrer umfassenden pädagogischen Arbeit! Durch einen Jahresbeitrag von 18 € fördern Sie vielfältige Projekte unserer Schule. Einen Aufnahmeantrag entnehmen Sie bitte dem Schriftenständer in der Eingangshalle.
Frühstück
Ein gutes Frühstück bringt Energie für Konzentration und Lernvermögen. Schon vor dem Weg in die Schule sollte Ihr Kind etwas frühstücken, sei es auch nur eine Kleinigkeit.
Für das gemeinsame Frühstück von 10:10 Uhr bis 10:20 Uhr geben Sie Ihrem Kind bitte ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück mit. Wichtig sind Obst und Rohkost, z. B. Gurken, Paprika, Möhren und ein Pausenbrot. Unterstützen Sie die Umwelterziehung an unserer Schule und benutzen Sie Brotdosen. Snacks, süße Riegel, etc. in Einzelverpackungen sollten nicht Bestandteil des Frühstücks sein. Getränke in Form von zuckerfreiem Tee und Wasser gehören ebenfalls zum gesunden Frühstück. Bitte geben Sie keine Glasflaschen mit in die Schule oder auf Ausflüge. Die Grundlagen eines gesunden Frühstücks sind Thema des Sachunterrichts. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen in der Erziehung zum bewussten Ernährungsverhalten. Nur wer gut gestärkt ist, kann sich auf das Lernen konzentrieren. Wir nehmen am kostenlosen EU-Projekt für Obst und Gemüse an Schulen teil und bekommen einmal pro Woche für jede Klasse Obst und Gemüse von einem Biohof geliefert, das dann in den Klassen gegessen werden kann.
Fundsachen
Vergessene Kleidungsstücke etc. werden in einer Kiste am Eingang der Pausenhalle gesammelt und warten dort auf ihre Besitzer. Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, dass sie mit ihren Sachen sorgfältig und gewissenhaft umgehen. Nicht abgeholte Fundsachen werden jeweils bei den Elternsprechtagen ausgestellt. Danach werden alle Sachen, die immer noch liegengeblieben sind, gespendet.
Gegenstände, die in der Sporthalle vergessen wurden, werden dort von der Reinigungskraft eingeschlossen. Der Hausmeister und die Schulleitung haben einen Schlüssel für den entsprechenden Raum.
Gewaltprävention
Im Sinne der Entwicklung einer gesunden Streitkultur legen wir Wert auf einen gewaltfreien Umgang miteinander. Hierzu benötigen wir Ihre häusliche Unterstützung. In der AG „Pausenengel“ arbeitet unsere Schulsozialarbeiterin gezielt zu diesem Thema.
Handys u. Smartwatches
Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass Handy und Smartwatches zwar mitgebracht werden können, sie aber während der Schulzeit in der Schultasche bleiben müssen. Das lenkt die Kinder nicht so stark vom Unterricht ab und es kann ausgeschlossen werden, dass etwas gefilmt oder mitgeschnitten wird. Werden solche Geräte von Ihren Kindern mitgebracht und sie gehen verloren oder werden gestohlen, haftet die Schule nicht dafür.
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben der Kinder ergänzen und vertiefen die Arbeit in der Schule. So sollten sie in der Regel in Klasse 1 und 2 ca. 30 Minuten pro Tag und in den Klassen 3 und 4 ca. 45 bis 60 Minuten pro Tag nicht überschreiten. Hierfür sollte Ihrem Kind ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Bitte achten Sie auf eine regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben. Sollte bei Ihrem Kind das Erledigen der Hausaufgaben häufig zu einer ausweglosen Stresssituation führen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Lehrkräfte.
Inklusion
Inklusion bedeutet das gemeinsame Lernen aller Kinder, ob Kinder eine körperliche oder geistige Einschränkung oder Autismus haben, oder ob sie einen Förderschwerpunkt für Lernen, Sprechen, Sehen oder Hören haben. Alle Kinder erleben Verschiedenheit von Anfang an und als Normalität.
Klassenarbeiten und Tests
In Jahrgang 1 können in den Fächern Lernkontrollen geschrieben werden. In den Jahrgängen 2 bis 4 werden Klassenarbeiten und Tests geschrieben. Wir bitten Sie, regelmäßig in die Schulsachen Ihrer Kinder zu schauen und diese Tests und Arbeiten zu unterschreiben. Dann wissen wir Lehrkräfte, dass Sie die Überprüfungen gesehen haben. Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihre Kinder die Überprüfungen mit in die Schule nehmen, da diese hier aufbewahrt werden müssen.
Krankheit
Wenn Ihr Kind erkranken sollte und nicht am Unterricht teilnehmen kann, lassen Sie uns dies bitte am ersten Tag wissen, indem Sie ab 7:15 Uhr telefonisch in der Schule Bescheid sagen. Wenn Ihr Kind kurzfristig vom Sportunterricht befreit werden soll, ist eine
schriftliche Mitteilung erforderlich. Bei längerfristigen Befreiungen vom Sportunterricht muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ansteckende Krankheiten wie Windpocken, Masern, Scharlach etc. sind meldepflichtig, ebenso wie das Auftreten von Kopfläusen (s. Läuse). Es ist Aufgabe der Eltern dafür zu sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff besorgt und von den Kindern nachgearbeitet wird.
Läuse
Läuse gibt es immer wieder und es kann jeden treffen. Bitte informieren Sie die Schule unverzüglich. Die betroffenen Kinder müssen möglichst rasch mit den zugelassenen Arzneimitteln behandelt werden. Solange sollen die Kinder die Schule nicht besuchen! Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn Ihr Kind mit den Arzneimitteln behandelt wurde und frei von Nissen und Läusen ist. Bei wiederholtem Befall ist hierfür die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
Erhalten wir für das Kind einer Klasse die Meldung über das Vorhandensein von Kopfläusen, geben wir allen Kindern ein Informationsblatt mit nach Hause. Überprüfen Sie dann bitte sorgfältig, ob sich Ihr Kind angesteckt hat.
Lehrer-Eltern-Gespräch
Vereinbaren Sie bitte gleich beim ersten Elternabend mit den Lehrkräften Ihres Kindes, wie und wann Sie am besten miteinander sprechen können. Bei auftretenden Fragen oder gar Problemen suchen Sie bitte den direkten Kontakt zu den Lehrkräften. Informationen aus zweiter und dritter Hand sind ja oft nicht mehr wirklich zutreffend.
Ansonsten gilt, dass ein kontinuierlicher Gesprächsaustausch zwischen Elternhaus und Schule absolut förderlich für die Entwicklung der Schulkinder ist.
Lernmittel
Zur Beschaffung von Lernmitteln bietet das Land Schleswig-Holstein den Eltern der öffentlichen Schulen an, benötigte Schulbücher auszuleihen. Die Schulbücher sollen nach Erhalt eingebunden und pfleglich behandelt werden, da sie über weitere Jahre an andere Schülerinnen und Schüler wieder verliehen werden. Nach Ablauf des Schuljahres werden alle Bücher auf Beschädigungen überprüft. Bei Beschädigung (z.B. Seiten defekt) sowie starker Verschmutzung (z.B. ein Getränk ist ausgelaufen) muss das Buch ersetzt werden.
Alle anderen Lernmittel müssen Sie selbst kaufen. Rechtzeitig vor Beginn der Ferien erhält Ihr Kind die aktuelle Materialliste, mit der Sie sich an den örtlichen Buchhandel wenden können.
Leseband
Ab dem Schuljahr 2024/2025 findet an jedem Tag in der Woche in jeder Klasse eine festgelegte Lesezeit statt. Ihre Kinder lesen dann individuell dem Können entsprechend Bücher. So wollen wir die Lesekompetenz Ihrer Kinder ausbauen und festigen.
Lesekoffer
Erstmalig im Schuljahr 2024/2025 ziehen im Jahrgang 2 die blauen Lesekoffer bei uns ein. Jedes Kind wird einmalig pro Halbjahr immer für eine Woche diesen Koffer, der mit verschiedenen Büchern in unterschiedlichen Sprachen gefüllt ist, mit nach Hause nehmen. Bitte lesen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Bücher oder lassen Sie sich etwas von Ihrem Kind vorlesen. Die gemeinsame Lesezeit ist für Ihr Kind auf jeden Fall eine Bereicherung.
Loslassen
Wir möchten die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und bemerken immer wieder, dass es einigen Eltern schwerfällt, ihr Kind loszulassen. Dass Sie Ihr Kind in den ersten Tagen vielleicht noch zur Schule begleiten ist selbstverständlich, aber Ihr Kind schafft den Weg vom Schulhof bis in die Klasse sicherlich ganz ohne Ihre Hilfe. Etwas alleine zu schaffen, ohne Mama oder Papa an der Seite, das stärkt das Selbstbewusstsein Ihres Kindes und macht Ihr Kind zu Recht stolz. Ihr Kind kann den Schulranzen selbstständig tragen und auch seine Jacke ganz alleine ausziehen. Bitte trauen Sie Ihrem Kind das Schulkindsein zu.
Masern
Seit dem 01. März 2020 gilt in ganz Deutschland das Masernschutzgesetz. Es geht darum, dass Sie für Ihre Kinder, die an unserer Schule angemeldet sind oder werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen.
Wir als Schule sind vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz unserer Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.
Ministerium
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur legt die Grundsätze der Schulpolitik des Landes Schleswig-Holstein fest. Die Adresse des Ministeriums lautet:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Str. 16-2
24105 Kiel
Notfall
Es kann vorkommen, dass Ihrem Kind während des Unterrichts übel wird, es in der Pause stürzt oder sich anderweitig verletzt. Kleine „Notfälle“ werden im Krankenzimmer von Frau Brok versorgt. Pflaster und Kühlkissen liegen immer bereit. Bei größeren Notfällen müssen wir sichergehen können, dass wir Sie oder eine andere Betreuungsperson schnell und problemlos erreichen können. Bitte hinterlegen Sie deshalb dringend aktuelle Notfalltelefonnummern bei uns.
Sollte sich Ihre Rufnummer einmal geändert haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Bei schweren Verletzungen müssen wir – auch wenn wir Sie nicht erreichen sollten - selbstverständlich einen Notarzt rufen.
ÖPNV
Unsere Schule kann mit zwei Linien des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden:
Die Linie 6102 fährt während der Schulzeit etwa halbstündig die Haltestelle „Itzehoe, Am Kählerhof“ (Kamper Weg) an. Aus der Innenstadt kommend ist die Fahrtrichtung „Heiligenstedtenerkamp“ zu wählen in Richtung Stadtmitte fahren die Busse mit der Zielangabe „ZOB“ bzw. „IZET“ bzw. „Klinikum“.
Etwa halbstündlich bedient die Linie 6105 die Haltestelle „Itzehoe, Grundschule Wellenkamp“ (De-Vos Straße). Die Linie 6105 verkehrt zwischen „Itzehoe, Emil-von-Behring-Straße", "ZOB", „Kremperheide" und „Neuenkirchen".
Ordnung
Ordnung muss sein. Bitte versehen Sie alle Dinge Ihres Kindes mit Namen: Jacken, Sportbeutel und Sportkleidung, Farbkästen, Stifte usw. Helfen Sie Ihrem Kind, Ordnung zu halten. Üben Sie auch das Aufräumen und Sortieren des Schulranzens. Innerhalb der Schule erledigt jedes Kind im Rahmen eines wechselnden Ämterplanes seinen Klassendienst und übernimmt damit einen Teil der Verantwortung für den Klassenraum, die Einrichtungsgegenstände und die Materialien.
Parkplätze
Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, können Sie entweder den Parkplatz am Kamper Weg oder den Parkplatz an der de Vos-Straße nutzen.
Aus gegebenem Anlass folgende Bitte: Parken Sie vorschriftsmäßig ein und bleiben Sie nicht in den Ein- und Ausfahrten stehen. Lassen sie Ihrem Kind die notwendige Zeit zum Aussteigen und verlassen dann aber den Parkplatz umgehend, damit andere Eltern auch ihr Kind in Ruhe aussteigen lassen können.
Pausen
Die Kinder haben nach jeder Stunde eine Pause, die sie in der Regel draußen verbringen sollen. Bei extremen Wetterverhältnissen bleiben sie im Klassenzimmer (s. Regenpause). Während der Pausen können sich die Kinder an die Lehrkräfte wenden, die Aufsicht führen.
Regeln
Das Beachten bestimmter Regeln und Rituale ist unerlässlich für das Zusammenleben. Regeln und Rituale erleichtern das gemeinsame Arbeiten und Spielen. Die Vereinbarungen werden mit den Kindern besprochen, die Einhaltung regelmäßig reflektiert. Auf diese Weise fühlen die Kinder sich verantwortlich für ein harmonisches Miteinander. Den übergeordneten Rahmen bildet die Schulordnung, die eingehalten werden muss. Zusätzlich gibt es Klassenregeln, die die Lehrkräfte zusammen mit den Kindern aufstellen.
Regenpause
Bei starkem Regen bleiben die Kinder während der Pause in ihrem Klassenzimmer. Hier dürfen sie leise am Platz spielen. Natürlich ist der Toilettengang erlaubt. Es wird von Lehrkräften Aufsicht geführt.
Religionsunterricht
Auf dem Anmeldebogen Ihres Kindes legen Sie fest, ob Ihr Kind am Religion- oder Philosophieunterricht teilnehmen soll.
Schulamt
Der Leiter des Schulamts des Kreises Steinburg ist der Schulrat.
Die Kontaktdaten sind:
Bahnhofstr. 9,
25524 Itzehoe,
Tel. 04821 69 265,
.
Schulassistenz
In unserer Schule arbeitet Frau Seelking als Schulassistentin. Sie ist zuständig für die Förderung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützt die Lehrkräfte bei der Erfüllung des pädagogischen Auftrags.
Schulentwicklungstag
Den Kollegien der öffentlichen Schulen in SH stehen in der Regel zwei Schulentwicklungstage im Schuljahr zu. Im Schuljahr 2024/2025 sind es drei Tage. An diesen Tagen ist schulfrei, jedoch ist im Regelfall die Betreuung geöffnet.
Schulgroschen
Zu Beginn eines jeden Schuljahres zahlen Sie für Ihr Kind den Schulgroschen. Diesen sammelt die Klassenleitung ein: Für Ihr 1. Kind 8 €, für Ihr 2. Kind, das sich an unserer Schule befindet, 5 € und für das 3. Kind 3€. Jedes weitere Kind einer Familie an der Schule ist beitragsfrei. Mit dem eingenommenen Geld werden Veranstaltungen in der Schule oder Theaterbesuche ganz oder teilweise finanziert. Zahlen Sie den Schulgroschen nicht ein, müssen Sie die anfallenden Beträge in voller Höhe selbst zahlen.
Schulkind-Beförderung
Einigen Kindern steht gemäß Schülerbeförderungssatzung eine Fahrkarte für die Nutzung des HVV zu. Diese Kinder erhalten von der Stadt Itzehoe eine HVV Busfahrkarte. Die Anträge hierfür erhalten Sie im Schulsekretariat.
Schulkonferenz
VertreterInnen aus der Elternschaft und dem Lehrerkollegium bilden gemeinsam die Schulkonferenz, die über alle wichtigen Dinge des Schullebens entscheidet. Die Mitglieder der Schulkonferenz treffen sich in der Regel einmal pro Halbjahr und werden für zwei Jahre gewählt.
Schulsozialarbeit
Die Aufgabe der Schulsozialarbeit besteht im Unterstützen der Schülerinnen und Schüler beim Wahrnehmen des Bildungs- und Erziehungsangebotes der Schule. Zudem werden Eltern beraten, die Fragen zur Entwicklung ihrer Kinder haben.
Unsere Schulsozialarbeiterin heißt Frau Köritz. Sie bietet regelmäßig Elternsprechstunden an.
Schulträger
Der Schulträger für die OGTS Grundschule Wellenkamp ist die Stadt Itzehoe. Zuständig ist das Amt für Bildung.
Schulweg
Üben Sie mit Ihrem Kind den kürzesten sicheren Schulweg! Geht Ihr Kind unnütze Umwege zahlt die Gemeinde-Unfall-Versicherung im Falle eines Unfalls nicht.
Schulzahnarzt
Über das Gesundheitsamt werden eine regelmäßige Zahnprophylaxe und Zahnuntersuchungen durchgeführt. Besonders attraktiv ist der Zahngesundheitswettbewerb, bei welchem sich die Klassen einen Zuschuss für die Klassenkasse verdienen können. Da uns das Zähneputzen besonders wichtig ist, kommt einmal im Monat eine Kraft aus dem Gesundheitsamt zu uns und putzt mit allen Kindern die Zähne.
Schwimmunterricht
In der Klassenstufe 3 haben die Kinder ganzjährig zusätzlich zum Sportunterricht Schwimmunterricht im Schwimmbad in Itzehoe. Sie werden dort mit einem Bus hingefahren und abgeholt. Zwei ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer aus der Elternschaft werden jeweils für die Schwimmbegleitung benötigt. (Vgl. auch Punkt ,,Krankheit" )
Sekretariat
Das Sekretariat ist während der Schulzeit geöffnet:
Montag 07.15 – 13 Uhr
Dienstag 07.15 – 13 Uhr
Mittwoch 07.15 – 13 Uhr
Donnerstag 07.15 – 13 Uhr
Freitag 07.15 – 13 Uhr
Während der Schulferien gilt jeweils ein Sonderplan.
Sportunterricht
Bitte beachten Sie, dass die Kinder im Sportunterricht keinen Schmuck tragen dürfen. Um Unfälle zu vermeiden, soll die Sportkleidung ohne Knöpfe und Reißverschlüsse sein. Längere Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Für die Sporthalle brauchen die Kinder Sportschuhe mit heller Sohle. (Vgl. auch Punkt "Krankheit")
Üben
Für ein erfolgreiches Arbeiten ist es unerlässlich, dass einige Unterrichtsinhalte zu Hause geübt werden müssen. Dazu gehören z.B. Gedichte, die Einmaleins-Reihen, das Lesen und die Rechtschreibung. Die Kinder benötigen hierbei die Hilfe der Eltern.
Unfälle
Bei kleineren Verletzungen wird Ihr Kind selbstverständlich gleich in der Schule versorgt (z. B. wenn ein kleines Pflaster benötigt wird).
Bei größeren Unfällen werden Sie umgehend informiert. Sollte eine ärztliche Behandlung nötig sein, muss im Sekretariat eine Unfallanzeige ausgefüllt werden, d. h. Sie müssen uns über einen notwendig gewordenen Arztbesuch schnellstmöglich informieren. Sollte sich Ihr Kind schwer verletzen, müssen wir, auch wenn wir Sie nicht erreichen können, einen Notarztwagen bestellen.
Unterrichtsausfall
Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall oder bei einem Unterrichtsausfall, der durch Schäden am Gebäude (z. B. Heizungs-schaden) erforderlich wird, setzen wir sofort die aktuellen Telefonketten in Gang.
Die Kinder, die die Genehmigung der Eltern haben, gehen direkt nach Hause. Die anderen Kinder warten, bis sie abgeholt werden. Sie werden in der Wartezeit selbstverständlich beaufsichtigt.
Unterrichts- und Pausenzeiten
07:15 – 07:30 Uhr | Ankunftszeit (3./4. Klasse) | |
07:30 – 08:15 Uhr | 1. Stunde | |
08:15 – 08:25 Uhr | Pause I | |
08:10 – 08:25 Uhr | Ankunftszeit (1./2. Klasse) | |
08:25 – 09:10 Uhr | 2. Stunde | |
09:10 – 09:25 Uhr | Pause II | |
09:25 – 10:10 Uhr | 3. Stunde | |
10:10 – 10:20 Uhr | Frühstück | |
10:20 – 10:35 Uhr | Pause III | |
10:35 – 11:20 Uhr | 4. Stunde | |
11:20 – 11:30 Uhr | Pause IV | |
11:30 – 12:15 Uhr | 5. Stunde | |
12:15 – 12:20:Uhr | Pause V | |
12:20 – 13:05 Uhr | 6. Stunde |
Verkehrserziehung
Verkehrserziehung ist wegen ihrer enormen Wichtigkeit immer wieder Thema im Sachunterricht. Für praktische Übungen wurde auf unserem Schulhof ein großer Verkehrsübungsplatz aufgebracht. Hier werden tägliche Situationen des Straßenverkehrs besprochen. Im Jahrgang 1 findet der Ampelgang mit unserer Schulpolizei statt. In den Jahrgängen 2 und 3 besuchen wir mit der Deutsche Bahn einen Bahnübergang und besprechen mögliche Gefahren auch im Straßenverkehr „Toter Winkel“ bei LKWs. Im Rahmen der Verkehrserziehung findet im 4. Schuljahr die Radfahrprüfung statt. Die umfangreiche theoretische und praktische Vorbereitung wird zu einem großen Teil im „normalen“ Unterricht geleistet. Kurz vor der Prüfung übernimmt jedoch ein Verkehrserzieher der Polizei diese Aufgabe. Die Schüler/innen legen eine theoretische und praktische Prüfung ab. Für die praktische Prüfung sind Elternhelfer/innen als Streckenposten dringend erforderlich.
Verlässlichkeit
Die Rahmenbedingungen über die Verlässlichkeit sind in der Landesverordnung über Grundschulen festgelegt: Schüler/innen der 1. und 2. Klassen müssen an jedem Schultag vier Zeitstunden in der Schule verbringen; hierbei müssen 21 Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) in der Woche gegeben werden. Schüler/innen der 3. und 4. Klassen verbringen an jedem Schulvormittag 5 Zeitstunden in der Schule; hierbei müssen 26 Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) auf dem Stundenplan der Woche stehen. Die Rhythmisierung (Unterrichtszeit – Pausen) dürfen die Schulen in der Schulkonferenz selbst festlegen. Auch bei der Erkrankung vieler Lehrkräfte, darf der Unterricht nicht verkürzt werden.
Ausnahmen: siehe Punkt ,,Unterrichtsausfall"
Vertretungsunterricht
Vertretungsunterricht wird gewährleistet und besondere Ausnahmen wie Wandertage werden frühzeitig angekündigt.
Wandern
In der Grundschulzeit werden auch Ausflüge, Wanderungen und Klassenfahrten unternommen. Je nach Schuljahr ist es manchmal nur ein kleiner Besuch in der Umgebung oder eine mehrtägige Reise. Wichtig ist, dass die Klassengemeinschaft gefördert wird, alle viel Spaß haben und etwas Neues lernen!
Zeugnisse und Zensuren
Die Zeugnisse treffen zusammenfassende Aussagen über Kompe-tenzen der Schüler/innen im Bereich des Sozialverhaltens, des Arbeitsverhaltens, der Lernentwicklung und des Leistungsstandes in den einzelnen Fächern.
In der ersten Klasse gibt es in unserer Schule zum Halbjahr noch keine schriftlichen Zeugnisse. An deren Stelle treten ausführliche Elterngespräche. Nehmen Sie diese bitte wahr.
Danach werden bis zum Ende der zweiten Klasse Zeugnisse in Form von Kompetenzrastern ausgestellt.
In der dritten und vierten Klasse erhalten die Schüler/innen Zensuren. Diese werden gebildet aus den Ergebnissen der Klassenar-beiten und den gesamten mündlichen Leistungen, die bei der Zensurenfindung überwiegen.
Nach den Halbjahreszeugnissen finden an unserer Schule die Elternsprechtage statt.
Wir halten Sie über die schulische Entwicklung Ihres Kindes stets auf dem Laufenden. Wir informieren bei Auffälligkeiten und geben alle Tests und Klassenarbeiten zur Einsicht mit nach Hause. Bitte geben Sie diese mit Ihrer Unterschrift zurück.
Zusammenarbeit
Wir freuen uns, wenn Sie Zeit finden, an unserem Schulleben teilzunehmen und uns zu unterstützen. Es gibt zahlreiche Gelegen-heiten sich einzubringen, z. B. bei Klassen- und Schulfesten, bei Sportveranstaltungen und Spielfesten etc. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.
Es ist uns wichtig, dass sich jede*r in unserer Schule wohl fühlt. Dazu gehören ein freundlicher Gruß, wenn man sich begegnet, „Bitte“ und „Danke“, „Entschuldigung“ und ein fairer Umgang miteinander sowie eine saubere und unbeschädigte Schule. Hierbei bitten wir alle um Unterstützung.
Herausgeber
Herausgeberin:
OGTS Grundschule Wellenkamp
Kamper Weg 107
25524 Itzehoe
Tel. 04821 / 896322
FAX: 04821 / 896320
E-Mail:
Website: http://www.gsw-itzehoe.de
7. Auflage 2024
© Grundschule Wellenkamp Itzehoe